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Mietinteressenten - Unterlagen
© HGV Haus und Grundverwaltung - Maklerbüro 2010-2016
Unterlagen für Mietinteressen
Grundlage für eine Mietvertragsunterzeichnung ist die Bestätigung des Vorvermieters, dass keine Mietschulden aufgelaufen sind. Der
Mietinteressent lässt von seinen jetzigen Vermieter die sogenannte
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
ausfüllen.
Das zweite erforderliche Formular ist eine
Mieterselbstauskunft
. Dieses Formular ist vom Mieter auszufüllen. Die im Formular benannten
Kopien sind dann mit den ausgefüllten und unterschrieben Formularen an den Makler / Verwalter,
vor Vertragsunterzeichnung,
einzureichen.
Für Mietinteressenten die z. Zt. Ihren Mietbetrag über die ARGE beziehen, werden gebeten, eine
Abtretungserklärung
gegenüber der
ARGE zu erklären. Die Abtretungserklärung füllen Sie ebenfalls aus, im Vorfeld (vor Abgabe der Erklärung bei der ARGE) ist eine
Kontaktaufnahme mit unserem Büro nötig. Sie benötigen, nach erfolgreichen Gespräch und Interesse an dem angebotenen Objekt, die
Mietkonten – Daten denn ohne diesen Daten können keine Mietzahlung durch die ARGE vollzogen werden.
Um Zeit zu sparen und sich im Vorfeld zu informieren, haben Sie die Möglichkeit diese Unterlagen durchzulesen bzw. auszudrucken und
auszufüllen / ausfüllen lassen.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Angeboten.
Ihre Haus und Grundverwaltung – Maklerbüro